Zum Inhalt springen

Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale 2026

Berechnet den steuerfreien Betrag für eine einzelne begünstigte Tätigkeit: bis zu 3.300 EUR nach EStG § 3 Nr. 26 (Übungsleiter) oder 960 EUR nach § 3 Nr. 26a (Ehrenamt). Rechtsquelle: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html; BMF-Üb

Berechnet den steuerfreien Betrag für eine einzelne begünstigte Tätigkeit: bis zu 3.300 EUR nach EStG § 3 Nr. 26 (Übungsleiter) oder 960 EUR nach § 3 Nr. 26a (Ehrenamt). Rechtsquelle: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html; BMF-Üb

Dieses Tool zeigt Eingaben, Formel, Zwischenergebnisse und Grenzen für den ausdrücklich beschriebenen deutschen Steuerfall.

Eingaben

Einnahmen und Tätigkeitsart

Range: 0–1,000,000 EUR

Nur Einnahmen aus einer einzelnen begünstigten Tätigkeit eingeben. Pauschalen nach § 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG nicht für dieselbe Tätigkeit kombinieren.

Die gesetzlichen Tätigkeits- und Auftraggebervoraussetzungen sind vor der Nutzung zu prüfen.

Ergebnis

Geschätzter steuerfreier Betrag (EUR)
960.00

Formel

Berechnungsweg

Formeldefinitionen und eingesetzte Werte.

Was Sie prüfen sollten

  • Rechtsgrundlage und Stichtag des Rechners prüfen.
  • Eingaben mit Bescheid, Belegen oder amtlichen Daten abgleichen.
  • Grenzen und Annahmen vor einer steuerlichen Entscheidung prüfen.

Passende Steuerrechner

Eine begrenzte Rechenhilfe auf Basis der angegebenen deutschen Rechtsgrundlage. Keine Steuerfestsetzung, Rechtsberatung oder Prüfung individueller Anspruchsvoraussetzungen.