Kinderbetreuungskosten absetzen 2026
Berechnet 80 % der anerkennungsfähigen Betreuungskosten für ein Kind, höchstens 4.800 EUR je Kind im Kalenderjahr. Rechtsgrundlage: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html; amtliche Übersicht LStH 2026: htt
Berechnet 80 % der anerkennungsfähigen Betreuungskosten für ein Kind, höchstens 4.800 EUR je Kind im Kalenderjahr. Rechtsgrundlage: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html; amtliche Übersicht LStH 2026: htt
Dieses Tool zeigt Eingaben, Formel, Zwischenergebnisse und Grenzen für den ausdrücklich beschriebenen deutschen Steuerfall.
Ergebnis
Formel
BerechnungswegFormeldefinitionen und eingesetzte Werte.
Percentage Amount
Anerkennungsfähige Betreuungskosten für ein Kind (EUR) * 0.8
Anerkennungsfähige Betreuungskosten für ein Kind (EUR) * 0.8Möglicher Sonderausgabenabzug (EUR)
min(Percentage Amount, 4800)
min(Percentage Amount, 4800)Was Sie prüfen sollten
- Rechtsgrundlage und Stichtag des Rechners prüfen.
- Eingaben mit Bescheid, Belegen oder amtlichen Daten abgleichen.
- Grenzen und Annahmen vor einer steuerlichen Entscheidung prüfen.
Passende Steuerrechner
Abfindungssteuer mit Fünftelregelung 2026
Schätzt die Einkommensteuer nach dem Grundtarif mit der Fünftelregelung nach EStG § 34 Abs. 1: T(übriges Einkommen) + 5 × [T(übriges Einkommen + ein...
Steuerrechner öffnenAußergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG
Schätzt den Teil zwangsläufiger außergewöhnlicher Aufwendungen, der die zumutbare Belastung übersteigt. Rechtsgrundlage: EStG § 33 Abs. 1 und 3, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html; stufenweise Berechnung nach BFH...
Steuerrechner öffnenBasisrente (Rürup): Sonderausgabenabzug 2026
Schätzt den 2026 verbleibenden Höchstbetrag für Beiträge zur Basisversorgung und die ungefähre Steuerwirkung eines Basisrentenbeitrags. Höchstbetrag bei Einzelveranlagung: 30.826 EUR; seit 2023 sind begünstigte...
Steuerrechner öffnenBehinderten-Pauschbetrag 2026
Ermittelt den Behinderten-Pauschbetrag nach dem dauernden Grad der Behinderung oder den gesetzlichen Merkzeichen für Hilflosigkeit, Blindheit oder Taubblindheit. Rechtsgrundlage: EStG § 33b Abs. 3,...
Steuerrechner öffnen