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Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf Dividenden Rechner

Schätzt die Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf eine Dividende anhand des tatsächlichen Steuerabzugs, einer vom Nutzer bestätigten Abkommensgrenze und der zurechenbaren deutschen Kapitalertragsteuer. Rechtsgrundlage: EStG § 32d Abs.

Schätzt die Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf eine Dividende anhand des tatsächlichen Steuerabzugs, einer vom Nutzer bestätigten Abkommensgrenze und der zurechenbaren deutschen Kapitalertragsteuer. Rechtsgrundlage: EStG § 32d Abs.

Dieses Tool zeigt Eingaben, Formel, Zwischenergebnisse und Grenzen für den ausdrücklich beschriebenen deutschen Steuerfall.

Eingaben

Angaben zur ausländischen Dividende

Range: 0–100,000,000 EUR

Bruttodividende vor ausländischem Quellensteuerabzug eingeben. Deutsche Kapitalertragsteuer, bereits einbehaltene Quellensteuer und andere Erträge nicht vermischen.

Range: 0–2,000 EUR

Nur den für diese Dividende noch verfügbaren Sparer-Pauschbetrag eingeben; mehrere Depots und Verlustverrechnung werden nicht ermittelt.

Range: 0–1 Dezimalzahl

Tatsächlichen ausländischen Quellensteuersatz als Dezimalzahl eingeben, zum Beispiel 0,15 für 15 %, anhand der Abrechnung des ausländischen Zahlers.

Range: 0–1 Dezimalzahl

Höchsten nach dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbaren Satz als Dezimalzahl eingeben. Abkommensberechtigung und Erstattungsverfahren werden nicht geprüft.

Ergebnis

Geschätzte Anrechnung nach Abkommens- und Steuerhöchstbetrag (EUR)
150.00
In dieser Schätzung nicht angerechnete ausländische Steuer (EUR)
0.00
Einbehaltene ausländische Steuer (EUR)
150.00
Geschätzte deutsche Kapitalertragsteuer nach Anrechnung (EUR)
100.00
Deutsche Kapitalertragsteuer vor Anrechnung (EUR)
250.00

Formel

Berechnungsweg

Formeldefinitionen und eingesetzte Werte.

Was Sie prüfen sollten

  • Rechtsgrundlage und Stichtag des Rechners prüfen.
  • Eingaben mit Bescheid, Belegen oder amtlichen Daten abgleichen.
  • Grenzen und Annahmen vor einer steuerlichen Entscheidung prüfen.

Passende Steuerrechner

Eine begrenzte Rechenhilfe auf Basis der angegebenen deutschen Rechtsgrundlage. Keine Steuerfestsetzung, Rechtsberatung oder Prüfung individueller Anspruchsvoraussetzungen.