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Körperschaftsteuer-Rechner

Schätzt Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf Basis des eingegebenen zu versteuernden Einkommens. Nach § 23 KStG beträgt der Steuersatz bis 2027 15 %; ab 2028 sinkt er laut beschlossenem Stufenplan jährlich.

Schätzt Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf Basis des eingegebenen zu versteuernden Einkommens. Nach § 23 KStG beträgt der Steuersatz bis 2027 15 %; ab 2028 sinkt er laut beschlossenem Stufenplan jährlich.

Dieses Tool zeigt Eingaben, Formel, Zwischenergebnisse und Grenzen für den ausdrücklich beschriebenen deutschen Steuerfall.

Eingaben

Zu versteuerndes Einkommen und Steuersatz

Range: 0–1,000,000,000 €

Geben Sie das bereits steuerlich ermittelte zu versteuernde Einkommen ein. Handelsbilanzgewinn und steuerliches Einkommen sind nicht automatisch identisch.

Range: 2,026–2,032

Der Rechner setzt den Körperschaftsteuersatz nach § 23 KStG für die Jahre 2026 bis 2032: 15 % bis 2027, danach jährlich ein Prozentpunkt weniger bis 10 %. Andere Jahre oder Sonderregelungen müssen separat geprüft werden.

Ergebnis

Körperschaftsteuer (€)
15,000.00
Körperschaftsteuersatz
0
Solidaritätszuschlag (€)
825.00
Verwendetes zu versteuerndes Einkommen (€)
100,000.00
Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag (€)
15,825.00

Formel

Berechnungsweg

Formeldefinitionen und eingesetzte Werte.

Was Sie prüfen sollten

  • Rechtsgrundlage und Stichtag des Rechners prüfen.
  • Eingaben mit Bescheid, Belegen oder amtlichen Daten abgleichen.
  • Grenzen und Annahmen vor einer steuerlichen Entscheidung prüfen.

Passende Steuerrechner

Eine begrenzte Rechenhilfe auf Basis der angegebenen deutschen Rechtsgrundlage. Keine Steuerfestsetzung, Rechtsberatung oder Prüfung individueller Anspruchsvoraussetzungen.