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Günstigerprüfung für Kapitalerträge Rechner

Vergleicht überschlägig die Steuer auf begünstigte Kapitalerträge mit 25-Prozent-Abgeltungsteuer und einem vom Nutzer vorgegebenen persönlichen Grenzsteuersatz. Rechtsgrundlage: EStG § 32d Abs. 1 und 6; SolzG § 4. https://www.gesetze-im-int

Vergleicht überschlägig die Steuer auf begünstigte Kapitalerträge mit 25-Prozent-Abgeltungsteuer und einem vom Nutzer vorgegebenen persönlichen Grenzsteuersatz. Rechtsgrundlage: EStG § 32d Abs. 1 und 6; SolzG § 4. https://www.gesetze-im-int

Dieses Tool zeigt Eingaben, Formel, Zwischenergebnisse und Grenzen für den ausdrücklich beschriebenen deutschen Steuerfall.

Eingaben

Angaben zu Kapitalerträgen und Steuersatz

Range: 0–100,000,000 EUR

Begünstigte Zinsen, Dividenden oder realisierte Wertpapiererträge vor dem noch verfügbaren Sparer-Pauschbetrag eingeben; nicht den Depotwert oder den Umsatz verwenden. Verlustverrechnung und Sonderfälle sind vorher zu berücksichtigen.

Range: 0–2,000 EUR

Nur den für diese Kapitalerträge noch nicht verbrauchten Sparer-Pauschbetrag eingeben. Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung haben unterschiedliche Höchstbeträge.

Range: 0–0.6 Dezimalzahl

Persönlichen Grenz- oder Effektivsteuersatz als Dezimalzahl eingeben, zum Beispiel 0,18 für 18 %. Der Wert muss Zuschläge, soweit sie im Vergleich berücksichtigt werden sollen, konsistent abbilden.

Ergebnis

Geschätzte mögliche Minderung gegenüber dem Steuerabzug (EUR)
335.00
Geschätzte Abgeltungsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag (EUR)
1,055.00
Geschätzter Steuerbetrag zum persönlichen Satz (EUR)
720.00
Niedrigerer der beiden vereinfachten Steueransätze (EUR)
720.00
Kapitalerträge nach verbleibendem Freibetrag (EUR)
4,000.00

Formel

Berechnungsweg

Formeldefinitionen und eingesetzte Werte.

Was Sie prüfen sollten

  • Rechtsgrundlage und Stichtag des Rechners prüfen.
  • Eingaben mit Bescheid, Belegen oder amtlichen Daten abgleichen.
  • Grenzen und Annahmen vor einer steuerlichen Entscheidung prüfen.

Passende Steuerrechner

Eine begrenzte Rechenhilfe auf Basis der angegebenen deutschen Rechtsgrundlage. Keine Steuerfestsetzung, Rechtsberatung oder Prüfung individueller Anspruchsvoraussetzungen.